Platzordnung

NLV Vaihingen Tennis Spiel-und Platzordnung
Stand: 1.4.2018

1) Spielzeiten
a. 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr 12.45 Uhr bis 30 min vor Einbruch der Dunkelheit , max. bis 21.30 Uhr

2 ) Platzpflegezeiten
a. 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr und
b. Ab 30 min vor Einbruch der Dunkelheit. Falls notwendig (d.h. bei trockenem Platz) muss vor Beginn der Spieleinheit der Platz gespritzt werden.

3) Beginn und Ende der jährlichen Spielzeit wird vom Tennisgremium festgelegt und geeignet bekannt gegeben (z.B. Internetseite , email, Vereinsnachrichten, Aushang am schwarzen Brett).

4) Schuhe: Es muss in sandplatzgeeigneten Tennisschuhen gespielt werden. Bekleidung: Es wird um Tenniskleidung gebeten.

5) Spielberechtigt sind nur diejenigen SpielerInnen, die eine gültige, aktuelle Jahresmarke besitzen.

6) Eine einzelne Spielzeit beträgt 45 min für Einzel und 60 min für Doppel.

7) Die Platzbelegung an der Stecktafel ist notwendig. Sie muss durch mindestens einen anwesenden Spieler/Spielerin mit der eigenen Spielmarke erfolgen.

8) Die Belegung erfolgt wie folgt:
a. Durch 2 oder mehr Marken der anwesenden SpielerInnen oder
b. Durch die Spielmarke eines anwesenden Spielers und die Marke „Partner kommt“ oder
c. Durch die Spielmarke eines anwesenden Spielers und die Marke „Partner gesucht“.

– Spielmarken nicht anwesender Spieler dürfen nicht gesetzt werden.
– Ist zu Beginn der Spielzeit kein(e)PartnerIn gefunden, verfällt die Belegung.
– Bei Spielbeginn muss jede(r)auf dem Platz anwesende SpielerIn seine Spielmarke in das entsprechende Zeitfeld der Stecktafel gesetzt haben.
– Keine Spielpaarung kann von einem Platz gesteckt werden, solange noch andere Plätze frei sind.
– Nachstecken für denselben Platz ist erst ab 5 min vor Ende der gesteckten Zeit zulässig.
– Verbindlich für die Zeiten ist die Platzuhr.

9) Bei starkem Andrang sollte Doppel gespielt werden.

10) Auf der Tennisanlage anwesende spielberechtigte Mitglieder haben das Recht, von Spielern, die keine ordnungsgemäße Platzbelegung an der Stecktafel vorgenommen haben, die Freigabe des Platzes zu verlangen, sofern sie eine ordnungsgemäße Belegung vorweisen können. Spielberechtigt sind dann die Mitglieder, die eine ordnungsgemäße Belegung vorweisen können.

11) Platzbelegung durch Jugendliche
a. Jugendliche mit Erwachsenenspielmarke (ab dem Jahr in dem man das 15. Lebensjahr vollendet) haben dasselbe Recht auf Platzbelegung wie Erwachsene.
b. Jugendliche mit Jugendspielmarke können Plätze belegen
i. An Wochentagen von vormittags bis nachmittags 17.30 Uhr,
ii. An Wochentagen von vormittags bis nachmittags 19.00 Uhr falls ein Elternteil mitspielt,
iii. An Samstagen, Sonn-und Feiertagen ganztägig.
iv. Die Platzbelegung für das Jugendtraining wird gesondert vom Jugendwart in Abstimmung mit dem Trainer und dem Tennisgremium vorgenommen.
c. Außerhalbder Zeiten i. –iii. können ebenfalls beliebig Plätze belegt werden. Angefangene Spieleinheiten dürfen dabei fertig gespielt werden, nicht angefangene Platzbelegungen können von erwachsenen Spielern überbucht werden.

12) Trainerstunden
a. Trainerstunden finden auf Platz 5 statt. Platzbelegung durch den Trainer hat Vorrang.
b. An Verbandsspieltagen und Turniertagen sind keine Trainerstunden möglich.

13) Gastspieler
a. Gastspieler (alle Spieler, die keine gültige Spielermarke besitzen) dürfen nur mit mindestens einem spielberechtigten Mitglied spielen. Die Platzbelegung muss das spielberechtigte Mitglied mit seiner eigenen und der Marke „Gastspieler“ vornehmen.
b. Die Anfangszeit istvor Spielbeginn unter Angabe des Namens des spielberechtigten Mitglieds in der am schwarzen Brett für diesen Zweck aushängenden Liste einzutragen. Nach Spielende ist die Spieldauer einzutragen.
b. Zwei Vereinsmitglieder, die nicht in der Tennisabteilung aktiv sind, können ebenfalls unter Angabe ihrer Namen als Gäste spielen.
c. Die Kosten für Gastspieler betragen: Siehe Gastspielerliste.
d. Das Spiel mit Gästen ist nicht zulässig wenn alle Plätze belegt sind. Evtl. Belegungen durch Gastspieler sind dann unwirksam und können durch spielberechtigte Mitglieder überbucht werden.Angefangene Spieleinheiten dürfen dabei fertig gespielt werden.

14) Mannschaftstraining der Erwachsenenmannschaften: Platzregelung
a. Wählbar: Entweder 1 Platz pro Woche oder 2 Plätze alle 2 Wochenfür jeweils 2 Stunden(Abendtraining von 18.30 Uhr –20.30 Uhr). Festlegung jeweils zu Beginn der Sommersaison.
b. „Spielen ohne Stecken“: Bei Abendtraining darf am Tag des Trainings ab 17 Uhr nur noch auf freien Plätzen ohne Belegung an der Stecktafel gespielt werden. Wenn andere Mitglieder (die kein Training haben) auf diesen Plätzen stecken, haben sie Vorrang.
c. Es sind max. 2 Plätze parallel pro Trainingstag belegbar. Es kann während des Trainings –falls Plätze frei sind –auch auf mehr als 2 Plätzen gespielt werden, aber ebenfalls ohne Stecken, so dass diese Plätze bei Bedarf für andere Mitglieder zu Verfügung stehen.

15) Platzbelegung bei Verbandsspielen
Die normale Platzbelegung beträgt bei 6er Mannschaften 3 Plätze und bei 4er Mannschaften 2 Plätze. In Ausnahmefällen (Witterung, Turniere, mehrere Heimspiele gleichzeitig) können mehr Plätze belegt werden. Die Anzahl der reservierten Plätze pro Spieltag wird im Einzelfall vom Sportwart festgelegt.